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Austausch personenbezogener Daten aus der EU mit elf Drittländern und Gebieten kann fortgesetzt werden

Union aktuellAufsatzSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/4ZfRV 2024, 12 Heft 1 v. 29.2.2024

Die EK hat am 15. 1. 2024 ihre Überprüfung von elf Angemessenheitsbeschlüssen erfolgreich abgeschlossen. Diese Beschlüsse waren noch nach den der Datenschutz-GrundVO (DSGVO) vorausgehenden Datenschutzvorschriften der EU erlassen worden.

Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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