RL 93/13/EWG ; Art 7 und 38 GRC
Die gerichtliche Kontrolle der etwaigen Missbräuchlichkeit der Klausel muss auch die Kontrolle ihrer Verhältnismäßigkeit umfassen.
RL 93/13/EWG ; Art 7 und 38 GRC
Die gerichtliche Kontrolle der etwaigen Missbräuchlichkeit der Klausel muss auch die Kontrolle ihrer Verhältnismäßigkeit umfassen.
