Die Möglichkeit, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls abzulehnen, damit die Strafe im Wohnsitzmitgliedstaat vollstreckt wird, muss auch für Drittstaatsangehörige gelten
RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2023/91ZfRV 2023, 209 Heft 5 v. 9.11.2023