Die Restrukturierungsordnung ist am 17. 7. 2021 als österreichische Umsetzung der Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie in Kraft getreten. Das Desiderat der heimischen Sanierungspraktiker, zwangskollektiv in die Organisationsstruktur von Unternehmen einzugreifen, wie es nach US-amerikanischem und deutschem Insolvenzrecht möglich ist, ist (leider) nicht in das Gesetz aufgenommen worden. In diesem Beitrag wird die ReO der deutschen Richtlinienumsetzung (StaRUG) und dem US-amerikanischen Chapter-11-Verfahren gegenübergestellt und verglichen, wie die Rechtsordnungen den systemimmanenten Konflikt zwischen Gläubigern und Anteilseignern zu lösen und den Fortführungswert von Krisenunternehmen zu heben versuchen.