Der EuGH musste sich in einer aktuellen Entscheidung mit Fragen des Schiedsrechts auseinandersetzen (EuGH 26. 10. 2021, C-109/20 , PL Holdings). Im konkreten Fall war die ungültige Schiedsklausel im Rahmen eines Investitionsabkommens durch eine Ad-hoc-Schiedsvereinbarung gleichen Inhalts ersetzt worden.
Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.