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Der Mangelbegriff der WarenkaufRL Wird jetzt alles neu?

EuroparechtAufsatzHerbert WeißensteinerZfRV 2019/25ZfRV 2019, 199 - 210 Heft 5 v. 18.12.2019

Das Gewährleistungsrecht des ABGB bekommt durch die am 20. 5. 2019 verabschiedete WarenkaufRL ein neues europäisches Fundament. Grund genug, einen näheren Blick darauf zu werfen, inwieweit der bekannte Mangelbegriff des § 922 ABGB den vorgegebenen Anforderungen bereits entspricht und welche Änderungen unumgänglich sind.

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