Dürfen österreichische Gerichte die "dienstliche Tätigkeit" eines (deutschen) Lehrers, der an einer Erkundungsfahrt zur (vorsorglichen) Prüfung der Beschaffenheit von (österreichischen) Skipisten (für beabsichtigte Skitouren mit den ihm anvertrauten Schülern) teilnimmt, als "hoheitlich" einstufen und daher von einem nicht gegen ihn selbst unmittelbar geltend zu machenden Amtshaftungsanspruch ausgehen? Der OGH bejaht dies, die Autorin verneint es.