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Das Herkunftslandsprinzip gem § 20 ECG stellt eine kollisionsrechtliche Sachnormverweisung dar

ZivilrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Ofner, Universität Wien (Anmerkung)ZfRV-LS 2012/44ZfRV-LS 2012, 226 - 227 Heft 5 v. 1.10.2012

§ 20 ECG; Art 1 ECG-RL

Mit seiner Entscheidung hält der erkennende Senat deutlich fest, dass § 20 ECG auch als internationale Verweisungsnorm fungiert, wobei er dies vorliegend anhand irreführender Onlinewerbung festgestellt hat.

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