Art 1 HKÜ; Art 3 HKÜ
Der erkennende Senat würdigt mit seiner Entscheidung die Frage inhaltlich, ob, ein entsprechend ausgeübtes Sorgerecht vorausgesetzt, eine Kindesentführung entgegen dem Willen des mitobsorgeberechtigten Vaters vorliegt, wenn dieser den Aufenthaltsort des Kindes ohnehin nicht mitbestimmen darf.

