Art 6 EVÜ; Art 7 EVÜ; Art 56 AEUV; Art 62 AEUV
Der OGH widmet sich auf dem Weg zu seiner Entscheidung der Frage, welche nationale Rechtsordnung auf einen entsendeten Arbeitnehmer anzuwenden ist. Konkret war der Fall von Leiharbeitern eines deutschen Unternehmens und deren Überlassung nach Österreich zu beurteilen.