Art 2 RL 2003/4/EG ; Art 4 RL 2003/4/EG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen die Öffentlichkeit vom Zugang zu Umweltinformationen auszuschließen ist. Dahingehend war vor allem die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden ein zentrales Thema.