Zusammenfassung: Unter Zugrundelegung des ne - bis - in - idem - Gebots setzt sich der EuGH vorliegend mit der konkurrierenden Zuständigkeit der Kommission und nationalen Behörden im Wettbewerbsrecht auseinander.
Rechtsgrundlagen: Art 81 EG; Art 3 VO (EG) 2003/1