Art 49 EG
Der EuGH beschäftigte sich mit der Rechtmäßigkeit eines Erstattungsanspruchs im Hinblick auf in einem anderen Mitgliedstaat angefallenen Krankheitskosten. Strittig war, ob dieser Anspruch auch für ambulante Behandlungen geltend gemacht werden kann und wie entgegenstehende nationale Normen im Hinblick auf Art 49 EG zu bewerten sind.