Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage, ob vom Grundsatz des bezahlten Jahresurlaubs abgewichen werden kann und ob ein derartiger Anspruch demnach erlöschen kann.
Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage, ob vom Grundsatz des bezahlten Jahresurlaubs abgewichen werden kann und ob ein derartiger Anspruch demnach erlöschen kann.