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Voraussetzungen der Rechtshängigkeit nach Art 27 EuGVVO

ZivilprozessrechtJudikaturZfRV-LS 2011/71ZfRV-LS 2011, 268 Heft 6 v. 1.12.2011

Art 27 EuGVVO; Art 34 EuGVVO

Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 8 Ob 149/10k vom 15.7.2011 eingegangen, welche sich mit der Frage befasst, wann die Identität des Klagsanpruchs gegeben ist, um die Unzuständigkeit des Gerichts wegen Rechtshängigkeit im Sinn des Art 27 EuGVVO anzunehmen, wobei auf die vom EuGH vertretene Kernpunkttheorie hingewiesen wird.

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