Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung macht die Subsumtion der organschaftlichen Vertretungsmacht unter die §§ 10 u. 12 IPRG zum beherrschenden Thema.
Rechtsgrundlagen: § 10 IPRG; § 12 IPRG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung macht die Subsumtion der organschaftlichen Vertretungsmacht unter die §§ 10 u. 12 IPRG zum beherrschenden Thema.
Rechtsgrundlagen: § 10 IPRG; § 12 IPRG
Schlagwörter: