Art 39 EGV; Art 12 der RL 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen auf Aufenthalt
Der EuGH hatte sich dem Problem des fortdauernden Aufenthalts von Angehörigen nach Beendigung des Aufenthalts des Arbeitnehmers im Aufnahmemitgliedsstaat zu widmen. Bedarf es für den Weiterverbleib konkreter Nachweise, dass ausreichend finanzielle Mittel bzw. eine Krankenversicherung zur Verfügung stehen?