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Anknüpfungszeitpunkt und Anpassung der Morgengabe

ZivilrechtAufsatzDr. Juliana Mörsdorf-Schulte, LL.M., Univ. MannheimZfRV 2010/24ZfRV 2010, 166 - 170 Heft 4 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: Die Verfasserin setzt sich kritisch mit der Qualifikation der Morgengabe aus schuld-, unterhalts-, scheidungs-, erb- und güterrechtlicher Sicht auseinander. Wie äußert sich der deutsche BGH zu dieser Problematik und wie sieht er den Anknüpfungszeitpunkt iSd Art 14 EGBGB?

Rechtsgrundlagen: Art 14 EBGB; Art 15 EBGB; Art 17 EBGB; Art 18 EBGB; Art 25 EBGB; Art 27 EBGB

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