Art 3 HKÜ; Art 16 HKÜ; Art 17 HKÜ; Art 47 Brüssel IIa-VO; § 110 AußStrG
Diese Entscheidung des OGH setzte sich mit den verfahrensrechtlichen Regeln des Haager Kindesentführungs-Übereinkommen (HKÜ), v.a. mit der Unterbrechung eines anhängigen Sorgerechtsverfahren, dem Vorrang der Rückführung und mit der Durchsetzung der rechtskräftigen Rückführungsanordnung auseinander.