Art 1 Abs 2 lit a EuGVVO; Art 3 Abs 1 EuGVVO; § 20 Abs 1 IPRG
Diese Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage, ob die nacheheliche Vermögensaufteilung dem Scheidungsstatut des § 20 IPRG unterliegt und ob die Verjährungsregeln des italienischen Rechts (Codice Civile Italiano) anwendbar sind. Die Anmerkung von Helmut Ofner setzt sich kritisch mit dem OGH-Urteil auseinander.