Zusammenfassung: Die Entscheidung des BGH setzt sich mit der Sitztheorie in Bezug auf eine in der Schweiz gegründete Gesellschaft auseinander und präzisiert die Indizien bei der Ermittlung des tatsächlichen Verwaltungssitzes einer Gesellschaft. Die Anmerkung von Helmut Ofner behandelt die Relevanz des deutschen Urteils für das österreichische Kollisionsrecht.