Zusammenfassung: Der EuGH setzte sich in der Entscheidung mit der Auslegung des Begriffs der Dienstleistungen iSd Art 50 EGV auseinander und prüfte die Zulässigkeit einer nationalen abgabenrechtlicher Maßnahme, die die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs behinderte.
Rechtsgrundlagen: Art 50 EGV