Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet sich in Form einer Gesamtverweisung nach dem Recht jenes Staates zu beurteilen sind, in dem das schädigende Verhalten gesetzt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 5 IPRG; Art 99 Abs 2 Z 1 des belgischen Code den droit international prive