Art 12 EG; Rahmenbeschluss 2002/584/JI
Der EuGH prüfte, ob sich ein Angehöriger eines Mitgliedstaates auf eine rechtliche Grundlage berufen kann, um eine nationale Regelung zu bekämpfen, die die Voraussetzungen normiert, nach denen die zuständige Justizbehörde die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls verweigern kann.