Art 30 EA; Art 39 EA; RL 96/23/ Euratom
Der EuGH hielt in seinem Urteil fest, dass nationale Regelungen für die Erteilung einer Betriebsanlagen-Genehmigung bzw. über die Duldung nachbarrechtlicher Einwirkungen in einem Nachbarstaat bereits erteilte behördliche Genehmigungen berücksichtigen muss. Mit einer Anmerkung von Alina Lengauer.