§ 15 IPRG; § 68a dFGG
Der OGH befaßte sich mit den Anknüpfungspunkten und Voraussetzungen der Bestellung eines Sachwalters im Hinblick auf § 15 IPRG. Geprüft wurde auch das Verhältnis zum deutschen Sachenrecht, das die Anordnung der Betreuung - im Gegensatz zu Österreich - auch im Interesse eines Dritten ermöglicht.