Art 23 EuGVVO; Art 5 EVÜ
Der OGH setzte sich im Verfahren mit der Frage der Risikotragung im Zusammenhang mit der Vereinbarung eines fremdsprachigen Gerichtsstands auseinander. Insbesondere ging er hier der Frage nach, unter welchen Bedingungen fremdsprachige AGB im Hinblick auf Art 23 EuGVVO wirksam vereinbart werden können.