§ 9 IPRG; § 17 IPRG
Nach dem Recht welches Staats sind die Voraussetzungen der Eheschließung, der Nichtigkeit und Aufhebung zu beurteilen? Welche gesetzliche Bestimmung findet sich im IPRG zur Regelung der rechtlichen Folgen der Verletzung von sachlichen Ehevoraussetzungen? Sind Konsenserfordernisse ebenso zu diesen sachlichen Voraussetzungen hinzuzurechnen?