Art 13 EGV; RL 78/2000/EG
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartner eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung darstellt.
Art 13 EGV; RL 78/2000/EG
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartner eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung darstellt.