§ 48 Abs 1 IPRG
Der OGH hatte zu entscheiden, nach welchem Recht ein außervertraglicher Schadenersatzanspruch wegen Nichteinhaltung eines Herausgabetitels aus einem türkischen Scheidungsurteil zu beurteilen ist. Im gegenständlichen Fall waren beide Parteien türkische Staatsangehörige, lebten jedoch ständig in Österreich.