Zusammenfassung: Das LG Feldkirch hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage des Verbrauchergerichtsstandes bei Internetauktionen zu befassen. Wonach richtet sich dieser? Was sind die Folgen bei Missbrauch der Zuständigkeitsbestimmungen?
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 1 lit c, Art 16 EuGVVO