Art 49 EGV; Art 43 EGV; Art 39 EGV
Das Gericht hatte sich in dieser Entscheidung mit dem Thema der Drittwirkung von Grundfreiheiten und mit der gerechtfertigten Beschränkung von Grundfreiheiten zur Durchführung einer kollektiven Maßnahme, welche den Schutz von Arbeitnehmern zum Ziel hat, zu beschäftigen.