Zusammenfassung: In der Rechtsache " Kaprun" wurde die Klage auf Schadenersatz von der Richterin Scheindl vor NY- Gerichten aufgrund des " forum non conveniens" abgewiesen. Richterin Scheindl war der Überzeugung, dass für Österreich sowohl öffentliches als auch privates Interesse gegeben ist, die Rechtsache von den österreichischen Gerichten entscheiden zu lassen.
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