Art 5 Nr 1 EuGVVO; Art 5 Nr 3 EuGVVO
Die Haftung eines falsus procurators kann nicht am Gerichtsstand des Erfüllungsorts geltend gemacht, weil die gebotene autonome Auslegung der Zuständigkeitstatbestände der EuGVVO einer Qualifikation als vertragliches oder vertragsähnliches Rechtsverhältnis entgegensteht.