§ 3 IPRG; § 12 IPRG; § 12a Abs 3 MRG
Das Recht zur Erhöhung des Mietzinses aufgrund eines Machtwechsels setzt sowohl die Änderung der rechtlichen wie auch wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten voraus. Die Feststellung eines derartigen " Machtwechsels" hat im Lichte des Gesellschaftsstatuts zu erfolgen.