Art 6 Nr 3 EuGVVO
Der OGH nimmt zur Bestimmung des Gerichtsstands der Widerklage Stellung und bejaht die Zulässigkeit der Aufrechnung im Hauptklageverfahren auch mit inkonnexen Gegenforderungen.
OGH 16.3.2007, 6 Ob 38/07t
Art 6 Nr 3 EuGVVO
Der OGH nimmt zur Bestimmung des Gerichtsstands der Widerklage Stellung und bejaht die Zulässigkeit der Aufrechnung im Hauptklageverfahren auch mit inkonnexen Gegenforderungen.
OGH 16.3.2007, 6 Ob 38/07t