§ 28 JN
Die Zulässigkeit eines Ordinationsantrags setzt die rechtskräftige Verneinung der Zuständigkeit eines bereits angerufenen inländischen Gerichts voraus.
OGH 18.4.2007, 8 Ob 2/07p
§ 28 JN
Die Zulässigkeit eines Ordinationsantrags setzt die rechtskräftige Verneinung der Zuständigkeit eines bereits angerufenen inländischen Gerichts voraus.
OGH 18.4.2007, 8 Ob 2/07p