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Schriftformerfordernis bei einer Gerichtsstandsvereinbarung

ZivilprozessrechtZfRV 2007/7ZfRV 2007, 38 - 39 Heft 1 v. 1.1.2007

Art 23 EuGVVO; Art 5 EuGVVO; Art 17 EuGVÜ

Der OGH beschreibt die Rechtsgültigkeitsvoraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art 23 EuGVVO und erläutert, dass auch eine Paraphierung das Schriftformerfordernis erfüllt. Eine rechtsgültig begründete Gerichtsstandsvereinbarung nach Art 23 EuGVVO steht der Anwendbarkeit der Zuständigkeitsbestimmungen des art 5 EuGVVO entgegen.

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