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Haftungsprivileg des § 333 ASVG ist eine Eingriffsnorm

Internationales PrivatrechtZfRV-LS 2006/36ZfRV-LS 2006, 235 Heft 6 v. 1.12.2006

§ 333 ASVG; Art 4 Abs 5 EVÜ; § 48 Abs 1 IPRG

Der OGH nimmt zur Anwendbarkeit des § 333 ASVG bei Kooperation mehrerer Unternehmen Stellung und erläutert, dass das Haftungsprivileg des Arbeitgebers kollisionsrechtlich als Eingriffsnorm zu qualifizieren ist.

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