§ 333 ASVG; Art 4 Abs 5 EVÜ; § 48 Abs 1 IPRG
Der OGH nimmt zur Anwendbarkeit des § 333 ASVG bei Kooperation mehrerer Unternehmen Stellung und erläutert, dass das Haftungsprivileg des Arbeitgebers kollisionsrechtlich als Eingriffsnorm zu qualifizieren ist.