§ 26 Abs 1 IPRG; § 180a ABGB; Art 6 Abs 1 MRK
Der OGH prüft die Zulässigkeit einer Adoption, bei der das Wahlkind im Zuge des Adoptionsverfahren volljährig geworden ist und beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und internationalprivatrechtlichen Anknüpfungspunkte für eine Erwachsenenadoption im Anwendungsbereich der bosnisch-herzegowinischen Rechtsordnung.