§ 48 IPRG
Für die kollisionsrechtliche Beurteilung von Schadenersatzforderungen aus Ehrverletzungen ist das Deliktsstatut maßgeblich; die Anknüpfung wettbewerbsrechtlicher Ersatzansprüche richtet sich nach dem Wirkungsort.
OGH 20.06.2006, 4 Ob 71/06d