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Italienische Mahnbescheide (decreto ingiuntivo) Verstoßein nicht gegen den ordre public

ZivilprozessrechtZfRV-LS 2006/25ZfRV-LS 2006, 195 Heft 5 v. 1.10.2006

Art 34 Abs 1 EuGVVO; Art 46 Abs 3 EuGVVO; Art 32 EuGVVO; § 371 Z 2 EO

Ein italienischer Mahnbescheid, der eine Befriedigungsexekution bereits vor der Rechtskraft einer erstinstanzlichen Entscheidung ermöglicht, steht mit dem österreichischen ordre public nicht in Widerspruch.

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