§ 26 Abs 1 IPRG; Hindu Adoptions and maintenance Act 1956
Der OGH nimmt zu den adoptionsrechtlichen Rahmenbedingungen im Hindu-Recht Stellung und erläutert, dass die Adoption eines Volljährigen nicht möglich sei; auch das Vorliegen männlicher Nachkommen des Annehmenden schließe eine Adoption aus.