Art 5 Z 1 Satz 2 EuGVÜ; Art 6 EVÜ
Der OGH nimmt zu den Charakteristika eines Arbeitsvertrags Stellung, beschreibt die Rechtsstellung arbeitnehmerähnlicher Personen und erläutert, dass sich die Auslegung des Begriffs des "Arbeitsvertrags" in Art 5 Z 1 Satz 2 EuGVÜ an Art 6 EVÜ orientiert.