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Erfüllungsort rechtsanwaltlicher Leistungen

ZivilprozessrechtZfRV 2006/17ZfRV 2006, 117 - 120 Heft 3 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Die Leistungen eines Rechtsanwalts sind als Dienstleistungen zu qualifizieren; der Erfüllungsort bestimmt sich nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit.

BGH, 02.03.2005, IX ZUR 15/05

Rechtsgrundlagen: Art 5 Z 1 lit b EuGVVO; Art 50 Abs 1 EGV; Art 50 Abs 2 lit d EGV; Art 5 Abs 1 EVÜ; Art 13 Abs 1 Z 3 EuGVÜ

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