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Zum Anspruch österreichischer Staatsbürger auf Ersatz immaterieller Schäden in Italien Eine Entscheidung des OLG Venedig vom 9.6.2004

ZivilrechtGregor ChristandlZfRV 2005/28ZfRV 2005, 190 - 196 Heft 5 v. 1.10.2005

Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des OLG Venedig, in der dieser darlegte, dass auch österreichischen Staatsbürgern ein Anspruch auf immateriellen Schadenersatz auf Grundlage der italienischen Rechtsordnung zustehe. Die Erfüllung des Gegenseitigkeitsprinzips wurde dabei im Sinne des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots nicht mehr für erforderlich gehalten.

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