Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, welche Forderungsziele mit der Geltendmachung von Schädigungen, die auf Täuschungen, Informationsmängel oder aber Aufklärungsunterlassungen am Kapitalmarkt zurückzuführen sind, verfolgt werden können bzw verfolgt werden sollten. Aufbauend auf einer rechtsvergleichenden Gegenüberstellung der deutschen und US-amerikanischen Rechtsbestimmungen nimmt der Verfasser dabei auch auf die ökonomische Analyse des Rechts Bezug und spricht sich schließlich für einen Ausgleich des Differenzschadens aus.