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Rechtsprechung - Kein besonderer Gerichtsstand für Schutz von Leben

Internationales RechtZfRV 2004/13ZfRV 2004, 77 - 80 Heft 2 v. 1.3.2004

Art 5 EuGVVO; Art 22 EuGVVO; § 27 JN; § 81 JN

Die Entscheidung befasst sich mit der Bestimmung des Gerichtsstandes für Schutz von Leben und Gesundheit einer Person, und den Rechtsfolgen bei Vorliegen der inländischen Gerichtsbarkeit.

OGH 01.08.2003, 1 Ob 221/02k

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