Art 5 Nr 1 EuGVVO; Art 23 Abs 1 lit a EuGVVO; Art 66 Abs 1 EuGVVO; § 104 JN
Die Leitsätze befassen sich mit dem zeitlichen Anwendungsbereich der EuGVVO, deren unmittelbare Anwendbarkeit, mit den Voraussetzungen für eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung, dem Gerichtsstand des Erfüllungsortes und mit der Bestimmung des Begriffs des Dienstleistungsvertrages.