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Leitsatz zu Art 17 Abs 4 lit c CMR

VerkehrsrechtZfRV-LS 2002/46ZfRV-LS 2002, 192 Heft 5 v. 1.10.2002

Art 17 Abs 4 lit c CMR

Der Leitsatz legt fest, dass der Frachtführer von der Haftung für Transportschäden befreit ist, wenn diese die Folge unsachgemäßer Verladung oder Verstauung durch den Absender oder Empfänger sind.

OGH 21.02.2002, 6 Ob 318/01k

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